Teilnahmebedingungen

(1) Die URBAN-RUN Lauf-und Wanderformate bestehen aus Einzelwettbewerben verschiedener Streckenlängen und Austragungsorten.

(2) Veranstalter der URBAN-RUN Lauf- und Wanderformate ist Behrends Marketing GmbH Annastraße 51 / 45130 Essen/

HRB 33222/ Amtsgericht Essen / Geschäftsführer: Gero Behrends

(3) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer der URBAN-RUN Wettbewerb ist Behrends Marketing GmbH (nachfolgend

organisatorischer Veranstalter).

(4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnimmt.

(5) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchte.

  • 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen einem Teilnehmer und dem organisatorischen Veranstalter zustande

kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).

(2) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem organisatorischen Veranstalter kommt zustande, wenn der

Organisationsbeitrag vom Konto des Interessierten abgebucht wurde.

(3) Der Teilnehmer erkennt an, dass mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung die Leistungserbringung des organisatorischen

Veranstalters beginnt.

(4) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich jeweils folgende sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung

gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrags (die Regeln der Teilnahmebedingungen gehen

im Falle des Widerspruchs den sportlichen Regeln vor):

(5) Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um

einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Mögliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten

Interessen der Teilnehmer nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom organisatorischen Veranstalter auf dessen Internetseite

oder in Schriftform.

  • 2 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit der Teilnehmer

(1) Der organisatorische Veranstalter veröffentlicht für den Wettbewerb die Teilnahmevoraussetzungen auf seiner Internetseite

(nachfolgend Ausschreibungen genannt). Diese sind für jeden Teilnehmer verbindlich.

(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen, ggf. unter Hinzuziehung eines

Arztes, geprüft zu haben.

(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.

(4) Jede natürliche Person, die im Kalenderjahr des Starts das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist teilnahmeberechtigt. Natürliche

Personen mit Erziehungsberechtigten ohne Vollendung des 18. Lebensjahres sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.

(5) Der Teilnehmer erklärt, einen Nachweis vorzulegen, der die Unbedenklichkeit der Teilnahme bestätigt, falls der

organisatorische Veranstalter und/oder die Behörden diesen verlangen. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss,

wird der organisatorische Veranstalter rechtzeitig bekannt geben.

  • 3 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag

(1) Interessierte können sich zur Teilnahme an einem Wettbewerb ausschließlich über die Online-Anmeldung im Internet

anmelden. Der organisatorische Veranstalter akzeptiert keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax, Brief etc.

(2) Sammelanmeldungen sind ausschließlich online und bis einen Tag vor dem Wettbewerbung möglich. Nachmeldungen sind vor Ort noch

möglich

(3) Mit der Anmeldung sind das Startgeld inklusive der Organisationspauschale und die Kosten für individuell gewählte

Zusatzleistungen (z. B. Merchandise-Artikel, Wunschstartnummer) zur Zahlung fällig. Die Höhe des Startgeldes ist abhängig von der

gemeldeten Teilnehmerzahl und dem ausgewählten Wettbewerb.

(4) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Wettbewerb entsteht erst dann, wenn der gesamte Zahlungsbetrag auf dem

Konto des organisatorischen Veranstalters eingegangen ist. Sollte der Zahlungsbetrag bis Anmeldeschluss nicht eingegangen

sein, verfallt der Anspruch auf einen Startplatz.

Abholung der Startunterlagen

Ausweis mit Lichtbild bei Abholung erforderlich. Weitere Informationen dazu werden von dem Veranstalter noch

bekanntgegeben. Versand: Ein zweiter Zustellversuch erfolgt aus Zeitgründen nicht, auch wird in diesem Fall die

Versandgebühr nicht erstattet. Kosten, die durch Retouren entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.

Das gebuchte T-Shirt wird am Veranstaltungstag ausgegeben, nicht abgeholte T-Shirts können zu einem späteren Zeitpunkt

abgeholt werden. Bei Buchung der Versandoption werden die T-Shirts zusammen mit den Startnummern versendet. Weitere

Informationen dazu werden von dem Veranstalter noch bekanntgegeben

Codes

(6) Anmeldungen per Code können ausschließlich online und bis einen Tag vor dem Wettbewerb erfolgen, sofern das Teilnehmerlimit des

jeweiligen Wettbewerbs noch nicht erreicht worden ist.

(7) Codes gelten ausschließlich für das laufende Veranstaltungsjahr und den Wettbewerb, für den sie ausgegeben wurden, und sind nicht auf andere

Austragungsjahre und Wettbewerbe übertragbar.

(8) Zugesandte Codes werden nicht erstattet.

  • 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Zahlungsbetrag besteht aus dem jeweiligen Startgeld des Wettbewerbs und den ggf. gebuchten Zusatzleistungen.

(2) Inländische Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland können bis zu einem Tag vor dem Wettbewerb per S€PA-Lastschrift oder PayPal

zahlen. Bei Sammelanmeldungen besteht zudem die Möglichkeit der Rechnungstellung (Nur für Firmen & Vereine möglich).

  • 5 Nichtantritt bei der Veranstaltung

Bei Nichtantritt zur Veranstaltung werden weder die gezahlten noch eventuell gebuchten Zusatzleistungen rückerstattet.

  • 6 Sicherheit während der Veranstaltung

(1) Der organisatorische Veranstalter gibt den Teilnehmern alle für den Wettbewerb erforderlichen organisatorischen

Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder den Startunterlagen verbindlich bekannt. Der

Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben an die Teilnehmer zu beachten und umzusetzen.

(2) Der Teilnehmer wird den Anweisungen des organisatorischen Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten

Personals (z. B. Ordner, Streckenposten, Zielpersonal oder Sanitätsdienste) Folge leisten.(3) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass alle Wettbewerbe der Veranstaltung in einer Stadt und deren Umgebung überwiegend auf öffentlichen Wegen durchgeführt werden. Der organisatorische Veranstalter prüft vor Beginn aller Wettbewerbe die jeweiligen Strecken und

beseitigt sichtbare Hindernisse und Gefahrenquellen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Strecke für eine Stadt und deren Umgebung typische

Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann. Der Teilnehmer wird hierauf besonders achten. Der Teilnehmer hat

während der gesamten Veranstaltung die Regelung der StVO zu beachten und einzuhalten.

(4) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer

oder Besucher gefährden könnten, ist der organisatorische Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren

Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen

Fällen nicht.

(5) Im Fall von kurzfristig geänderten behördlichen Vorgaben, u. a. aufgrund der Covid-19-Pandemie, können die

Veranstaltungsstrukturen und die Organisationsabläufe noch nach der Anmeldung angepasst werden. Dies ist kein Grund zum

Rücktritt von der Veranstaltung.

(6) Die Veranstaltung verläuft über nicht abgesperrte, öffentliche Gehwege und Straßen. Der Teilnehmer hat die Regelung der

Straßenverkehrsordnung einzuhalten und zu Rücksicht auf außenstehende Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Insbesondere an

engen Streckenpassagen, auf Treppen und innerhalb von Gebäuden ist Vorsicht geboten.

  • 7 Ausschluss und Disqualifikation

(1) Der organisatorische Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der

Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation), wenn eine oder mehrere der folgenden Sachverhalte gegeben ist/sind:

(a) falsche Angaben von persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung.

(b) eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder die IAAF zum Zeitpunkt des Starts.

(c) der Verdacht oder der Nachweis der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping).

(d) Begründete Annahme des organisatorischen Veranstalters oder des von ihm beauftragten ärztlichen Fachpersonals, dass

der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese nicht fortsetzen kann, weil die

Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint oder ist.

(e) Verändern der Startnummer in irgendeiner Weise (z. B. der Werbeaufdruck wird unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt

oder auf dem Rücken getragen;

(f) Verstöße gegen die sportlichen Regeln der jeweiligen Wettbewerbe der unter § 1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen

genannten Institutionen, die nach dem jeweiligen Regelwerk zur Disqualifikation führen.

(g) Weitergabe der Startnummer an andere Personen außerhalb des Änderungssystems.

(h) Start ohne Startnummer.

(i) Überschreitung des vom organisatorischen Veranstalter vorgegebenen Zeitlimits:

Offizielles Ende: Sobald ein Teilnehmer vom Schlussfahrzeug am Ende des Feldes überholt wird, ist er aus dem Wettbewerb

ausgeschieden und hat die Strecke bzw. Straße zu verlassen.

(j) Mitführen von Tieren.

(2) Sollte ein oder sollten mehrere Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom organisatorischen Veranstalter nicht

erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des organisatorischen Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich

der organisatorische Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen und aus dem Rennen zu nehmen bzw. diese

Teilnehmer zu disqualifizieren. Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung (auf der Laufbekleidung)

für Dritte, insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu den Sponsoren des organisatorischen Veranstalters stehen. Jeder

Teilnehmer hat die Möglichkeit, im Zweifelsfall eine vorherige Absprache bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung mit

dem organisatorischen Veranstalter durchzuführen.

(3) Bei jeder Art der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgelder und der Gebühren für

Zusatzleistungen.

(4) Der organisatorische Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu

disqualifizieren.

  • 8 Zeitmessung und Ergebnisse

(1) Es erfolgt keine Zeitmessung.

  • 9 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz

(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung

gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Soziale Medien,

Live- Streaming), App oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und

veröffentlicht werden dürfen.

(2) Der organisatorische Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen

personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur

Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort,

Verein & Startnummer und in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien (z. B. Live- Streaming), Printmedien,

App und Fernsehen einverstanden.

(4) Der organisatorische Veranstalter gibt mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in der Online-Anmeldung

personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:

Der Teilnehmer stimmt zu, dass vom organisatorischen Veranstalter Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsjahr,

Nationalität, Verein, Startnummer des Teilnehmers an die race result AG zum Zweck der Erstellung der Starterlisten sowie der

Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben, dort gespeichert und veröffentlicht werden dürfen.

(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der organisatorische Veranstalter die gespeicherten

personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf.

(6) Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.

(7) Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies dem

organisatorischen Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Hinweis: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten (Vorname, Name,

Jahrgang, Nationalität, Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten) sind jedoch von höherem Interesse, so dass ohne deren

Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahme möglich ist. Diese Daten werden nicht gelöscht.

(8) Die vollständige Datenschutzerklärung des organisatorischen Veranstalters kann hier eingesehen werden:

https://behrends-marketing.de/datenschutz/

  • 10 Haftungsausschlüsse

(1) Der organisatorische Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers. Auf §

2 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen wird verwiesen.

(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er sich des Risikos bewusst ist, dass er sich bei der Veranstaltung

trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit wie etwa dem Corona-Virus

anstecken könnte. Einen 100%igen Schutz vor einer Infektion kann der Veranstalter nicht gewährleisten. Der organisatorische

Veranstalter haftet nicht für etwaige Krankenhauskosten oder Gehaltsausfälle.(3) Der organisatorische Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

  • 11 Haftungsbegrenzung

(1) Die Ansprüche der Teilnehmer gegen den organisatorischen Veranstalter auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher

Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen von § 10 dieser Teilnahmebedingungen.

(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder

fahrlässigen Pflichtverletzung des organisatorischen Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen

des organisatorischen Veranstalters beruhen, haftet der organisatorische Veranstalter unbeschränkt.

(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der organisatorische Veranstalter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der

garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der organisatorische Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für

die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer

Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Startgeldes sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung

im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.

  • 12 Nachhaltigkeit

Der organisatorische Veranstalter ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten. Im

Zuge dessen kann es im Lauf eines Veranstaltungsjahres zu Veränderungen in der Organisation bzw. im Warenangebot

kommen. Über alle Veränderungen wird der Teilnehmer frühzeitig per E-Mail, über die Website und via Social Media informiert.

Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer diese möglichen Veränderungen. Dem Teilnehmer entstehen keine

zusätzlichen Kosten. Ein Anspruch auf Erstattung bei Veränderungen aufgrund nachhaltiger Maßnahmen besteht nicht.

  • 13 Absage der Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Pandemie, Unwetter, Terrorwarnung etc.) oder anderen vom

organisatorischen Veranstalter nicht zu verantwortenden Gründen abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung

oder Minderung des Startgeldes oder erworbener Artikel.

  • 14 Anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Gerichtsstand ist Essen.

 

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